Allgemeine Informationen
Hebammen* betreuen Schwangere/(werdende) Eltern während der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und in den ersten Lebensmonaten des Kindes.
Bereits beim ersten Verdacht, schwanger zu sein, kann Kontakt zu einer Hebamme aufgenommen werden. Die Hebamme kann sowohl die Schwangerschaft feststellen (durch Urin- oder Bluttest), als auch – zu gegebenem Zeitpunkt – den Schwangerschaftspass ausstellen. Hebammen sind sowohl dazu ausgebildet, als auch dazu berechtigt, Schwangerenvorsorgen selbständig durchzuführen. Lediglich Ultraschalluntersuchungen gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Hebamme, hierzu wird sie die schwangere Person zur Gynäkologin* bitten.
Während der gesamten Schwangerschaft kann die schwangere Person jederzeit selbst entscheiden, ob sie zu den empfohlenen Schwangerschaftsvorsorgen zur Hebamme oder zur Ärztin möchten. Hierbei gibt es verschiedenste Betreuungskonzepte:
- Vorsorge nur durch die Hebamme, ggf. Ultraschall bei der Ärztin (sollten Auffälligkeiten während der Schwangerschaft auftreten, muss die Hebamme eine Ärztin hinzuziehen).
- Vorsorge im Wechsel: Hebamme <-> Ärztin
- Vorsorge nur durch die Gynäkologin
Vor allem die Betreuung im Wechsel gewinnt mehr und mehr an Beliebtheit.
Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse für Schwangere an. Auch hier gibt es unterschiedlichste Konzepte: Kurse nur für Schwangere oder Kurse mit Begleitperson, Kurse am Abend oder am Wochenende, als auch Kurse für Mehrgebärende (Schwangere, die bereits Kinder haben).
Bei der Wahl des Geburtsortes stehen hierzulande folgende Möglichkeiten offen:
- Hausgeburt
- Geburtshaus
- hebammengeleiteter Kreißsaal
- herkömmlicher Kreißsaal
- Beleggeburt
Laut deutschem Gesetz (HebBO §2) dürfen Hebammen Geburten selbständig begleiten, lediglich bei regelwidrigem Verlauf muss eine Ärztin hinzugezogen werden.
Bei der Wahl des Geburtsortes sollte jede schwangere Person vor allem auf sich selbst hören, denn sie ist es, die das Kind aus eigener Kraft gebären wird und sich in der Umgebung wohl fühlen sollte. Auch der/die Partner*in sollte hinter der Entscheidung stehen. Bei der Entscheidungsfindung kann die Hebamme mit ausführlichen Informationen behilflich sein.
Im Wochenbett (die ersten acht Wochen nach der Geburt) besucht die Hebamme die frisch gebackene Familie zu Hause. Bei den Wochenbettbesuchen wird sowohl auf das körperliche, als auch auf das seelische Wohlbefinden geachtet. Neben gewissen Kontrollen (z. B. Gewicht des Säuglings, Rückbildung des Uterus,…) sind erfahrungsgemäß vor allem die Stillberatung und sämtliche Fragen rund um die neue Lebenssituation der Hauptbestandteil eines Wochenbettbesuches.
Selbstverständlich haben verwaiste Eltern ebenfalls Anspruch auf Wochenbettbetreuung und auch bei Fehlgeburten (egal in welcher Schwangerschaftswoche) übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Hebammenhilfe.
Auch in der Zeit nach dem Wochenbett ist die Hebamme weiterhin bei Fragen zum Stillen, der Flaschenernährung, der Beikost /-einführung und zum Abstillen die Ansprechpartnerin Nr. 1. Des Weiteren bieten Hebammen Rückbildungskurse an. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit einen Kurs ohne Kind zu belegen, zum anderen gibt es natürlich auch Kurse, bei denen die Kinder mitgebracht werden können. Bei Kursen mit Kind gibt es wiederum Kurskonzepte, bei denen die Kinder in die Übungen integriert werden, dies ist aber nicht immer der Fall.
Auch Eltern von einem Adoptivkind haben übrigens ein Recht auf Hebammenbetreuung in den ersten Lebensmonaten. Laut Sozialgesetzbuch V § 24d hat in diesem Fall das versicherte Kind Anspruch auf Hebammenhilfe.